Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieser sogenannte Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Eine qualifizierte Pflegefachperson besucht Sie dafür in Ihrer häuslichen Umgebung, beantwortet Fragen rund um die Pflege, gibt praktische Tipps zur Entlastung im Alltag und informiert über mögliche Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen den Beratungsbesuch halbjährlich durchführen lassen, bei Pflegegrad 4 oder 5 kann der Einsatz freiwillig auch vierteljährlich durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen Termin zu vereinbaren und stehen Ihnen während des Beratungseinsatzes kompetent zur Seite – damit Sie und Ihre Angehörigen im Pflegealltag bestmöglich begleitet werden.
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